Allgemeine Geschäftsbedingungen

HIDDEN LOCATIONS GmbH

I. Allgemeines, Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen zwischen der HIDDEN LOCATIONS GmbH (nachfolgend HL genannt) und den Kunden (nachfolgend Kunde genannt) zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen, etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von HL.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von HL in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.

Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige zukünftige Geschäfte, ohne dass in jedem Einzelfall auf sie verwiesen wird.

II. Vertragsschluss, Vertragspartner, Abtretungsverbot

Angebote von HL sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Kunde kann an HL per E-Mail, Fax, Post oder mündlich eine Angebotsanfrage stellen. Die Angebotsanfrage des Kunden ist kein Angebot. HL unterbreitet dem Kunden sodann per E-Mail, Fax oder Post ein Angebot. Der Kunde kann das Angebot per E-Mail, Fax oder Post innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen.

Nach Annahme eines Angebotes bedarf jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile und/oder des Leistungsumfangs der Textform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

III. Haftung, Verjährung

HL haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind die Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn HL die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HL beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von HL beruhen.

Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen HL verjähren 1 Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche gegen HL verjähren jedoch kenntnisabhängig spätestens in 3 Jahren, kenntnisunabhängig spätestens in 10 Jahren ab der Pflichtverletzung.

IV. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

HL ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von HL zugesagten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde ist verpflichtet, für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen den vereinbarten bzw. die üblichen Preise von HL zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen von HL an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

Rechnungen von HL ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. HL ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.

HL ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung (bis zu 100 %) zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

V. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit HL geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag oder in diesen AGB ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn HL der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.

Stornierungsgebühren:

  • Bei einer Stornierung bis zwei Monate vor Veranstaltungstermin ist HL berechtigt, 70 % des Mindestumsatzes oder des kalkulierten Bruttoumsatzes laut Vertrag zu verlangen.
  • Bei einer Stornierung bis zu einem Monat vor Veranstaltungstermin ist HL berechtigt, 80 % des Mindestumsatzes oder des kalkulierten Bruttoumsatzes laut Vertrag zu verlangen.
  • Bei einer Stornierung bis zu einer Woche vor Veranstaltungstermin ist HL berechtigt, 90 % des Mindestumsatzes oder des kalkulierten Bruttoumsatzes laut Vertrag zu verlangen.
  • Bei einer späteren Stornierung ist HL berechtigt, 100 % des Mindestumsatzes oder des kalkulierten Bruttoumsatzes laut Vertrag zu verlangen.

VI. Rücktritt von HL

HL ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls:

  • höhere Gewalt oder andere von HL nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen
  • Veranstaltungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden
  • HL begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von HL in der Öffentlichkeit gefährden kann
  • der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist

VII. Catering, Änderungen der Teilnehmerzahl

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung in Textform mit HL und werden entsprechend mit einer Buyout Pauschale von höchstens 15 EUR netto pro Person berechnet.

Für bereits durch Kunden bestätigte Buchungen, können bis zu 7 Tage vor der Veranstaltung, höchstens -10 % vom ursprünglichen angegebenen Gäste-/Besucheranzahl abweichen. Es wird immer mindestens 90 % vom Ursprungswert abgerechnet.

VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von HL bedarf dessen vorheriger Zustimmung in Textform. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von HL gehen zulasten des Kunden, soweit HL diese nicht zu vertreten hat.

IX. Lärmschutz, Hausrecht

Die Lautstärke der Musik oder sonstiger Geräusche wird von der HL, die das Hausrecht ausübt, bestimmt und ist im Veranstaltungsraum auf 90 Dezibel begrenzt. HL ist berechtigt die Lautstärke der Musik oder sonstiger Geräusche festzulegen bzw. zu regulieren.

Der Kunde ist verpflichtet, jedwede Form von Nutzung von Musik mindestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin gegenüber der GEMA, Generaldirektion Berlin. Postfach 301240, 10722 Berlin anzumelden.

X. Referenznennung, Corporate Design

Der Kunde räumt, sofern nichts anderes bestimmt ist, HL sowie den mit diesem verbundenen Unternehmen das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, eine Beschreibung der Veranstaltung unter Nennung des Klarnamens und Verwendung des Firmenlogos des Kunden oder mit Fotos, Videos oder anderer Materialien publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken sowohl in Print- als auch in elektronischen Medien zu verwenden.

Bei der Nennung von Locations von HIDDEN LOCATIONS bzw. bei jeglichen Druck- oder Maillayouts sind die Vorgaben des Corporate Designs von HL, einzuhalten (insbesondere Logoeinbindung falls vorhanden). Bei Nichteinhaltung wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR erhoben.

XI. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige (auch persönliche) Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Dem Kunden wird keine Schlüsselgewalt eingeräumt. HL übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keinerlei Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von HL.

Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, kann HL die Entfernung und Lagerung zulasten des Kunden vornehmen.

XII. Haftung des Kunden für Schäden

Der Kunde haftet für alle Schäden im und am Veranstaltungsraum, am Gebäude oder auf dem Gelände, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder vom Kunden selbst verursacht werden. Soweit der Kunde Unternehmer ist, haftet er unabhängig von einem Verschuldensnachweis durch HL; ein Verbraucher haftet nur im Verschuldensfalle.

XIII. Hinweis für Verbraucher zur EU-Verbraucherschlichtungsstelle

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist HL darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: ec.europa.eu/consumers/odr HL nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

XIV. Ergänzende Sonderregelung für Veranstaltungen ab 01.01.2021

Sollte die gebuchte Veranstaltung aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben (z.B. in Form von Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Verwaltungsakte) am Veranstaltungsort basierend auf dem Coronavirus oder ähnlichen gravierenden Gründen von höherer Gewalt nicht in der gebuchten Form stattfinden dürfen/wahrgenommen werden, so ist HL berechtigt, dem Kunden eine alternative Durchführungsform und einen alternativen Veranstaltungszeitpunkt anzubieten.

XV. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Berlin.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.