Allgemeine GeschÀftsbedingungen

HIDDEN LOCATIONS GmbH

I. Allgemeines, Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

Die vorliegenden allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen gelten fĂŒr VertrĂ€ge ĂŒber die mietweise Überlassung von VeranstaltungsrĂ€umen zwischen der HIDDEN LOCATIONS GmbH (nachfolgend HL genannt) und den Kunden (nachfolgend Kunde genannt) zur DurchfĂŒhrung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und PrĂ€sentationen, etc. sowie fĂŒr alle in diesem Zusammenhang fĂŒr den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von HL.

Die Unter- oder Weitervermietung der ĂŒberlassenen RĂ€ume, FlĂ€chen oder Vitrinen sowie die Einladung zu VorstellungsgesprĂ€chen, Verkaufs- oder Ă€hnlichen Veranstaltungen bedĂŒrfen der vorherigen Zustimmung von HL in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.

Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gĂŒltigen bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch fĂŒr gleichartige zukĂŒnftige GeschĂ€fte, ohne dass in jedem Einzelfall auf sie verwiesen wird.

II. Vertragsschluss, Vertragspartner, Abtretungsverbot

Angebote von HL sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrĂŒcklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Kunde kann an HL per E-Mail, Fax, Post oder mĂŒndlich eine Angebotsanfrage stellen. Die Angebotsanfrage des Kunden ist kein Angebot. HL unterbreitet dem Kunden sodann per E-Mail, Fax oder Post ein Angebot. Der Kunde kann das Angebot per E-Mail, Fax oder Post innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen.

Nach Annahme eines Angebotes bedarf jede Änderung und/oder ErgĂ€nzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile und/oder des Leistungsumfangs der Textform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

III. Haftung, VerjÀhrung

HL haftet fĂŒr seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. AnsprĂŒche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind die SchĂ€den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn HL die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige SchĂ€den, die auf einer vorsĂ€tzlichen oder grob fahrlĂ€ssigen Pflichtverletzung von HL beruhen und SchĂ€den, die auf einer vorsĂ€tzlichen oder fahrlĂ€ssigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von HL beruhen.

Alle AnsprĂŒche des Kunden bzw. des Dritten gegen HL verjĂ€hren 1 Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhĂ€ngigen regelmĂ€ĂŸigen VerjĂ€hrungsfrist im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB. SchadensersatzansprĂŒche gegen HL verjĂ€hren jedoch kenntnisabhĂ€ngig spĂ€testens in 3 Jahren, kenntnisunabhĂ€ngig spĂ€testens in 10 Jahren ab der Pflichtverletzung.

IV. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

HL ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von HL zugesagten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde ist verpflichtet, fĂŒr diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen den vereinbarten bzw. die ĂŒblichen Preise von HL zu zahlen. Dies gilt auch fĂŒr von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen von HL an Dritte, insbesondere auch fĂŒr Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

Rechnungen von HL ohne FĂ€lligkeitsdatum sind binnen 7 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. HL ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fĂ€llig zu stellen und unverzĂŒgliche Zahlung zu verlangen.

HL ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung (bis zu 100 %) zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

V. RĂŒcktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Ein RĂŒcktritt des Kunden von dem mit HL geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein RĂŒcktrittsrecht im Vertrag oder in diesen AGB ausdrĂŒcklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches RĂŒcktrittsrecht besteht oder wenn HL der Vertragsaufhebung ausdrĂŒcklich zustimmt.

StornierungsgebĂŒhren:

  • Bei einer Stornierung bis zwei Monate vor Veranstaltungstermin ist HL berechtigt, 70 % des Mindestumsatzes oder des kalkulierten Bruttoumsatzes laut Vertrag zu verlangen.
  • Bei einer Stornierung bis zu einem Monat vor Veranstaltungstermin ist HL berechtigt, 80 % des Mindestumsatzes oder des kalkulierten Bruttoumsatzes laut Vertrag zu verlangen.
  • Bei einer Stornierung bis zu einer Woche vor Veranstaltungstermin ist HL berechtigt, 90 % des Mindestumsatzes oder des kalkulierten Bruttoumsatzes laut Vertrag zu verlangen.
  • Bei einer spĂ€teren Stornierung ist HL berechtigt, 100 % des Mindestumsatzes oder des kalkulierten Bruttoumsatzes laut Vertrag zu verlangen.

VI. RĂŒcktritt von HL

HL ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurĂŒckzutreten, insbesondere falls:

  • höhere Gewalt oder andere von HL nicht zu vertretende UmstĂ€nde die ErfĂŒllung des Vertrags unmöglich machen
  • Veranstaltungen schuldhaft unter irrefĂŒhrender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden
  • HL begrĂŒndeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen GeschĂ€ftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von HL in der Öffentlichkeit gefĂ€hrden kann
  • der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist

VII. Catering, Änderungen der Teilnehmerzahl

Der Kunde darf Speisen und GetrĂ€nke zu Veranstaltungen grundsĂ€tzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedĂŒrfen einer vorherigen Vereinbarung in Textform mit HL und werden entsprechend mit einer Buyout Pauschale von höchstens 15 EUR netto pro Person berechnet.

FĂŒr bereits durch Kunden bestĂ€tigte Buchungen, können bis zu 7 Tage vor der Veranstaltung, höchstens -10 % vom ursprĂŒnglichen angegebenen GĂ€ste-/Besucheranzahl abweichen. Es wird immer mindestens 90 % vom Ursprungswert abgerechnet.

VIII. Technische Einrichtungen und AnschlĂŒsse

Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von HL bedarf dessen vorheriger Zustimmung in Textform. Durch die Verwendung dieser GerÀte auftretende Störungen oder BeschÀdigungen an den technischen Anlagen von HL gehen zulasten des Kunden, soweit HL diese nicht zu vertreten hat.

IX. LĂ€rmschutz, Hausrecht

Die LautstĂ€rke der Musik oder sonstiger GerĂ€usche wird von der HL, die das Hausrecht ausĂŒbt, bestimmt und ist im Veranstaltungsraum auf 90 Dezibel begrenzt. HL ist berechtigt die LautstĂ€rke der Musik oder sonstiger GerĂ€usche festzulegen bzw. zu regulieren.

Der Kunde ist verpflichtet, jedwede Form von Nutzung von Musik mindestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin gegenĂŒber der GEMA, Generaldirektion Berlin. Postfach 301240, 10722 Berlin anzumelden.

X. Referenznennung, Corporate Design

Der Kunde rÀumt, sofern nichts anderes bestimmt ist, HL sowie den mit diesem verbundenen Unternehmen das kostenlose, zeitlich, rÀumlich und inhaltlich unbeschrÀnkte Recht ein, eine Beschreibung der Veranstaltung unter Nennung des Klarnamens und Verwendung des Firmenlogos des Kunden oder mit Fotos, Videos oder anderer Materialien publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken sowohl in Print- als auch in elektronischen Medien zu verwenden.

Bei der Nennung von Locations von HIDDEN LOCATIONS bzw. bei jeglichen Druck- oder Maillayouts sind die Vorgaben des Corporate Designs von HL, einzuhalten (insbesondere Logoeinbindung falls vorhanden). Bei Nichteinhaltung wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR erhoben.

XI. Verlust oder BeschÀdigung mitgebrachter Sachen

MitgefĂŒhrte Ausstellungs- oder sonstige (auch persönliche) GegenstĂ€nde befinden sich auf eigene Gefahr des Kunden in den VeranstaltungsrĂ€umen. Dem Kunden wird keine SchlĂŒsselgewalt eingerĂ€umt. HL ĂŒbernimmt fĂŒr Verlust, Untergang oder BeschĂ€digung keinerlei Haftung, außer bei grober FahrlĂ€ssigkeit oder Vorsatz von HL.

Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige GegenstĂ€nde sind nach Ende der Veranstaltung unverzĂŒglich zu entfernen. UnterlĂ€sst der Kunde dies, kann HL die Entfernung und Lagerung zulasten des Kunden vornehmen.

XII. Haftung des Kunden fĂŒr SchĂ€den

Der Kunde haftet fĂŒr alle SchĂ€den im und am Veranstaltungsraum, am GebĂ€ude oder auf dem GelĂ€nde, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder vom Kunden selbst verursacht werden. Soweit der Kunde Unternehmer ist, haftet er unabhĂ€ngig von einem Verschuldensnachweis durch HL; ein Verbraucher haftet nur im Verschuldensfalle.

XIII. Hinweis fĂŒr Verbraucher zur EU-Verbraucherschlichtungsstelle

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist HL darauf hin, dass die EuropĂ€ische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: ec.europa.eu/consumers/odr HL nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

XIV. ErgĂ€nzende Sonderregelung fĂŒr Veranstaltungen ab 01.01.2021

Sollte die gebuchte Veranstaltung aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben (z.B. in Form von Verordnungen, AllgemeinverfĂŒgungen oder Verwaltungsakte) am Veranstaltungsort basierend auf dem Coronavirus oder Ă€hnlichen gravierenden GrĂŒnden von höherer Gewalt nicht in der gebuchten Form stattfinden dĂŒrfen/wahrgenommen werden, so ist HL berechtigt, dem Kunden eine alternative DurchfĂŒhrungsform und einen alternativen Veranstaltungszeitpunkt anzubieten.

XV. Schlussbestimmungen

Änderungen oder ErgĂ€nzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen fĂŒr Veranstaltungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder ErgĂ€nzungen durch den Kunden sind unwirksam.

ErfĂŒllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch fĂŒr Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmĂ€nnischen Verkehr Berlin.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen fĂŒr Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen nicht berĂŒhrt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.